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Pressemitteilung vom Januar 2024: Junge Menschen mit Behinderung und ihre Familien wollen in einer inclusiven Kinder- und Jugendhilfe überall dabei sei

 

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Kostenerstattung nach Genehmigungsfiktion gemäß §18 Abs. 4 SGB IX

Herausgeber
www.reha-recht.de
Verlag
Ort und Jahr
2020
ISBN
Art der Veröffentlichung
Online Artikel
Bemerkung
Kurzbeschreibung
Der Autor Thorsten Schaumberg skizziert die geänderten Regelungen zur Leistungskoordination im ersten Teil des SGB IX, die durch das Bundesteilhabegesetz 2018 in Kraft getreten sind, zeigt damit einhergehende Probleme auf und schlägt Lösungen vor. Nach vorangegangenen Ausführungen zu den Themenkomplexen leistender Rehabilitationsträger, Zuständigkeitsklärung, Antragsweiterleitung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs geht es um den Fall der Leistungsverantwortung mehrerer Rehabilitationsträger, Fragen der Genehmigungsfiktion und Kostenerstattung sowie die Teilhabeplanung. Der vorliegende Beitrag beschreibt die durch das BTHG neu geschaffene Möglichkeit der Kostenerstattung nach durch Fristablauf automatisch genehmigter Leistung (Genehmigungsfiktion) gemäß § 18 Abs. 4 SGB IX. Dabei werden zunächst die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Genehmigungsfiktion nach § 18 Abs. 3 SGB IX dargestellt und im Anschluss die Ausschlussregelung in § 18 Abs. 7 SGB IX erläutert. Es handelt sich um eine aktualisierte und aufgeteilte Version des Beitrags „Leistungskoordination im SGB IX – Zuständigkeitsklärung, Genehmigungsfiktion und Teilhabeplanung“. Die Erstveröffentlichung erfolgte in zwei Teilen in der Zeitschrift „Die Sozialgerichtsbarkeit“ (SGb 2019, S. 142–149 und S. 206–213).
archiviert bei
bbe e.V. Archiv Ordner
Fundstelle
https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-a13-2020/?L=0&cHash=5917488b64c4905134941d7ece2b8fcf
Autor
Prof. Dr. Torsten Schaumberg, Hochschule Nordhausen
Rubrik
behinderungsübergreifend
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