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Pressemitteilung vom Januar 2024: Junge Menschen mit Behinderung und ihre Familien wollen in einer inclusiven Kinder- und Jugendhilfe überall dabei sei

 

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Elternassistenz als persönliches Budget Diesen Text vorlesen lassen

Jeder Mensch mit Behinderung hat das Recht, sich regelmäßig wiederkehrende Leistungen eines oder mehrerer Reha-Träger als Persönliches Budget auszahlen zu lassen (ab 1.1.2018 gilt hier neu der Paragraph 29 SGB IX).


Vorteile des Persönlichen Budgets: Wer zahlt, bestimmt die Leistung:

Diese Möglichkeit verbessert die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Wenn sich Eltern für die Auszahlungsform Persönliches Budget entscheiden, haben sie, flexiblere Möglichkeiten, sich die Hilfen einzukaufen. Sie entscheiden dann selbst, wer die Hilfen ausführt. Wenn sie selbst Arbeitgeber*in sind, werden sie auch diejenigen sein, die gegenüber den Assistent*innen das Weisungsrecht haben. Ein Lohnbüro kann dann die Lohnabrechnung übernehmen. Die Lohnbürokosten müssen im Budget mit eingeplant werden und vom Leistungsträger der Elternasisstenz (ggf. Behindertenhilfe der Kommune) mit finanziert werden.


Müssen Budgetnehmer selbst Arbeitgeber werden?

Wichtig! Auch wenn Eltern sich das Geld für die Elternassistenz als Persönliches Budget auszahlen lassen, können sie die Elternassistenz bei einem Anbieter / Dienst einkaufen. Sinn macht das vor allem, wenn sie bereits vorher persönliche Assistenz oder Pflege bei einem Dienst nutzen und dann mit Elternassistenz kombinieren möchten. Auch dann bezahlen die Eltern den Dienst direkt aus dem Persönlichen Budget und treten gegenüber dem Dienst als Auftraggeber*in auf. Das stärkt ihren Einfluss gegenüber den Assistent*innen deutlich, auch wenn sie selbst nicht als Arbeitgeber auftreten.


Sind Kombinationen von Assistenzdienst und selbst Arbeitgeber sein möglich?

Eltern können sogar einen Teil der Elternassistenz beim Dienst einkaufen und einen anderen Teil direkt bei sich anstellen.

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