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Pressemitteilung vom Januar 2024: Junge Menschen mit Behinderung und ihre Familien wollen in einer inclusiven Kinder- und Jugendhilfe überall dabei sei

 

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Elternassistenzdienst Region Hannover Diesen Text vorlesen lassen

 

Achtung: Der Elternassistenzdienst und das Budgetbüro für Elternassistenz des bbe e. V. ist zum 1.1.22 an den neuen Verein Assistenz für Elter mit Behinderung - Elternassistenz e. V. übergeben worden. Der Umzug auf die neue Homepage passiert im Februar 2022.

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Kontakt zum Elternassistenzdienst:

Elternassistenz e. V.

Herrenstr. 8

30159 Hannover,

leitung@elternassistenz.de

0511 - 69 63 256 neue Telefonnummer folgt

Mo-Fr 9-14 Uhr

Elternassistenz als Sachleistung oder Persönliches Budget

In der Region Hannover bietet der bbe e. V. seit 2013 einen Elternassistenzdienst an. Seit dieser Zeit haben wir ca. 15 Familien in der Region Elternassistenzkräfte zur Verfügung stellen können. Aktuell sind es zwischen 4 und 7 Familien, die gleichzeitig unseren Dienst nutzen. 

Das aktuelle Konzept unseres Elternassistenz-Angebotes kann hier eingesehen werden. Wir bieten Elternassistenz

  • sowohl als Sachleistung, bei der die Assistenzkräfte direkt bei uns angestellt sind,
  • als auch als Abrechnung über Persönliches Budget
  • auch ein Persönliches Bugdet mit Nutzung der beim bbe angestellten Assistenzkräfte ist in der Region Hannover möglich.

 

Bis 31.12.2021 konnte der bbe e. V. eine Leistungsvereinbarung nach § 78 Abs 3 SGB IX mit dem zuständigen Leistungsträger Land Niedersachsen für die Region Hannover vereinbaren, die die Anforderungen des BTHG und die UN-BRK umfassend berücksichtigt.

Eine vom Netzwerk Elternschaft und Behinderung in der Region Hannover mit Eltern, Anbietern und Beratungsstellen abgestimmter Entwurf einer Regel-Leistungsvereinbarung für Elternassistenz für Niedersachsen stellen wir hier zur Verfügung. Sie bildete die inhaltliche Grundlage für die Leistungsvereinbarung des bbe e. V. mit dem Land Niedersachsen im Jahr 2021. Wenn Eltern oder andere Anbieter dazu Fragen haben, kontaktieren Sie uns gern.

 

Kombination Elternassistenz und Leistungen der Pflegeversicherung

Aufgrund unserer Zulassung zu Entlastungsleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung (§45 b SGB XI) können wir die Elternassistenz in der Region Hannover auch mit diesen Pflege-Entlastungs-Leistungen kombinieren. Die Eltern können dadurch die Anzahl ihrer unterschiedlichen Unterstützer*innen reduzieren. 

 

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