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Pressemitteilung vom Januar 2024: Junge Menschen mit Behinderung und ihre Familien wollen in einer inclusiven Kinder- und Jugendhilfe überall dabei sei

 

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Entscheidung des Sozialgerichts München

 

Entscheidung des Sozialgerichts München zur Frage, ob bei behinderungsbedingter Abwesenheit des Elternteils Elternassistenz gewährt wird. Das Gericht bejaht diese Leistungen als Elternassistenz ganz eindeutig. So wie es auch in einer einstweiligen Anordnung im Jahr 2013 in Hannover bereits geschehen war.

Daneben wurde auch die Vorrangigkeit der Assistenzleistungen für Eltern mit Behinderung aus § 78 (3) SGB IX vor der Hilfe in Notsituationen nach § 20 SGB VIII noch einmal klar dargestellt.

 

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