Aktuell:

 

Pressemitteilung vom 05.10.2022 zum Projektstart


 

Der Elternassistenzdienst und das Budgetbüro für Elternassistenz des bbe e. V. ist zum 01.01.2022 an den neuen Verein Assistenz für Eltern mit Behinderung - Elternassistenz e. V. übergeben worden.


 

Hier geht es zur Homepage des neuen Vereins Elternassistenz e.V.

.

Rechtliche Entscheidungen Diesen Text vorlesen lassen

Entscheidung des Sozialgerichts München

 

Entscheidung des Sozialgerichts München zur Frage, ob bei behinderungsbedingter Abwesenheit des Elternteils Elternassistenz gewährt wird. Das Gericht bejaht diese Leistungen als Elternassistenz ganz eindeutig. So wie es auch in einer einstweiligen Anordnung im Jahr 2013 in Hannover bereits geschehen war.

Daneben wurde auch die Vorrangigkeit der Assistenzleistungen für Eltern mit Behinderung aus § 78 (3) SGB IX vor der Hilfe in Notsituationen nach § 20 SGB VIII noch einmal klar dargestellt.

 

Hier gehts zum vollständigen Text:

.
.

xxnoxx_zaehler