Aktuell:

 

 

Pressemitteilung vom Januar 2024: Junge Menschen mit Behinderung und ihre Familien wollen in einer inclusiven Kinder- und Jugendhilfe überall dabei sei

 

weitere Pressemitteilungen

.

Hilfsmitteltagung Diesen Text vorlesen lassen

Erste bundesweite Tagung

"spezielle Hilfsmitteln für behinderte und chronisch kranke Eltern"

Gemeinsame Abschlusserklärung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

 

Überall, wenn auch bislang (fast) unsichtbar leben in der BRD behinderte Frauen und Männer, die Eltern eines oder mehrerer Kinder sind. Die im Jahr 2000 vom Bundesministerium Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgestellte "Live"-Studie zur Lebenssituation behinderter Frauen in der BRD kommt zum Ergebnis, dass 70% der darin befragten Frauen Mütter eines oder mehrerer Kinder waren. Ihre Lebenssituation wurde bislang in der Rehabilitation nicht angemessen berücksichtigt.

 

§ 9 Abs.I S.3 SGB IX verpflichtet die Rehabilitationsträger nunmehr ausdrücklich, bei der Leistungsgewährung den besonderen Bedürfnissen behinderter Mütter und Väter bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages Rechnung zu tragen. Aus der Gesetzesbegründung zu § 31 SGB IX und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ergibt sich, dass hierzu auch die Gewährung geeigneter Hilfsmittel für die Erziehungsarbeit zählt.

 

Am 26.04.2002 trafen sich auf Einladung des Bundesverbands behinderter und chronisch kranker Eltern - bbe e. V. und mit Unterstützung des BMFSFJ erstmals behinderte Eltern mit Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien und Rehabilitationsträger, mit Hilfsmittelherstellern und anderen Rehabilitationsexpertinnen und –experten, um gemeinsam den Stand der Hilfsmittelversorgung von behinderten Eltern in der BRD zu ermitteln und die vordringlichsten Schritte zur Verbesserung der derzeitigen Situation zu diskutieren.

 

Die Teilnehmenden der Tagung kamen zu folgendem Ergebnis:

 

  • Eltern mit Körper- und/oder Sinnesbehinderung bzw. chronischer Erkrankung sind zur Versorgung, Beaufsichtigung und Förderung ihrer Kinder insbesondere in deren ersten Lebensjahren auf spezielle Hilfsmittel angewiesen.

     

 

  • Dieser Bedarf wurde von den Rehabilitationsträgern in der Vergangenheit häufig nicht (an-)erkannt und den Betroffenen die erforderlichen Hilfsmittel nicht gewährt. Die festzustellenden Versorgungslücken können zu erheblichen physischen, psychischen und finanziellen Belastungen bei den betroffenen Familien führen.

     

 

  • Geeignete Hilfsmittel, wie sie bislang von behinderten Eltern in der Not selbst entworfen und konstruiert werden mussten, sind bisher auch im Hilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der Krankenkassen nicht oder nicht in geeigneter Form aufgeführt.

     

 

 

 

Wir, die Teilnehmenden dieser Tagung wenden uns daher an die Rehabilitationsträger mit der Aufforderung, die gesetzlich verankerte, bislang von den Rehabilitationsträgern aber nicht gewährleistete Versorgung behinderter Eltern und ihrer Kinder mit geeigneten Hilfsmitteln sicherzustellen,

insbesondere durch

 

  1. Aufnahme der erforderlichen medizinischen Hilfsmittel in das Hilfsmittelverzeichnis zu § 33 SGB V,

     

     

  2. Überprüfung der dort bereits aufgeführten Hilfsmittel hinsichtlich ihrer Funktionsbeschreibungen (soweit Hilfsmittel auch zur Erfüllung von Erziehungspflichten geeignet und erforderlich sind, soll darauf im Verzeichnis ausdrücklich hingewiesen werden),

     

     

  3. Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung auch in den anderen Leistungszweigen (z.B. im SGB VII und BSHG),

     

     

  4. Sicherstellung einer bedarfsgerechten und qualifizierten Aufklärung und Beratung behinderter Elternteile über die gesetzlichen sachlichen wie personellen Hilfen zur Erfüllung ihres Erziehungsauftrages

     

     

  5. Sicherstellung einer zügigen Gewährung der notwendigen Hilfen.

     

 

Wir, die Teilnehmenden, halten es für dringend erforderlich, diese Maßnahmen bis zum kommenden Europäischen Jahr der Behinderten in die Wege zu leiten, um zu einer verbesserten Lebenssituationen der betroffenen Familien in der Bundesrepublik beizutragen.

 

Wir bieten der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation und den Rehabilitationsträgern an, uns mit unserem Wissen um den tatsächlichen Bedarf von Eltern mit unterschiedlichen Behinderungen und den von uns entwickelten Lösungen einzubringen, um so dazu beizutragen, dass die festzustellenden Versorgungslücken in der Auskunft, Beratung und Hilfsmittelversorgung unverzüglich geschlossen werden können.

 

Hannover, den 26.04.2002

 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung

 

bbe e.V.

für den Vorstand

 

 

Herausgegeber: Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern e.V.
Copyright © 2001, Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Vereins gestattet.

.
.

xxnoxx_zaehler